Mindestlohn

Was bedeutet das Mindestlohngesetz für mich?

Broschüre des DGB mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz
07.01.2015

Die Große Koalition hat das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen, das die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ab Januar 2015 vorsieht. Das ist besonders ein Erfolg der Gewerkschaften, die über viele Jahre hinweg beharrlich für den Mindestlohn geworben und gekämpft haben. Das Gesetzespaket enthält auch Regelungen für die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und der Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen.

Der DGB hat allerdings von Anfang an eine ganze Reihe von Ausnahmen vom Mindestlohn kritisiert, die insbesondere von der Union ins Spiel gebracht wurden und nun leider Eingang in das Gesetz gefunden haben. Diese Ausnahmen werden auch die Kontrollen erheblich erschweren.

Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen und ergänzen die Liste fortlaufend auf www.mindestlohn.de (FAQ).

 
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