Handel

Arbeitgeber mauern!

Tarifverhandlung im Einzelhandel zu Demografie-Tarifverträgen
01.02.2017
Tarifinfo Demografie Nr. 9 Arbeitgeber mauern!

 
Zwar haben sich ver.di und Arbeitgeberseite noch kurz vor Weihnachten zu Sondierungsgesprächen getroffen, trotzdem scheint ein Tarifvertrag zur Gestaltung des demografischen Wandels auch nach der heutigen 9. Verhandlungsrunde (31.01.2017) nicht in greifbarer Nähe zu sein.

DGUV-Regeln/Branchenregeln

ver.di fordert, dass die für den Einzel- und Versandhandel relevanten DGUV-Regeln und die Branchenregeln der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in ihren jeweiligen Fassungen sollen verbindlich in allen Betrieben angewendet und umgesetzt werden. Die Arbeitgeber wollen, dass die Anwendung der Branchenregeln nur bei wesentlicher Änderung der Arbeitsplätze und für Betriebe mit Betriebsrat berücksichtigt werden. Bei Betrieben ohne Betriebsrat soll es bei einer Freiwilligkeit bleiben. Unsere Antwort: Gute und gesunde Arbeit braucht klare Regeln.

Gefährdungsbeurteilungen

Hier gelang es der ver.di-Tarifkommission die Arbeitgeber zu überzeugen, dass Gefährdungsbeurteilungen in einem verbindlichen Turnus zu überprüfen sind.

Betriebliche Kommissionen

Die von uns geforderte Einrichtung von paritätisch besetzten Kommissionen, die sich vorrangig mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb auseinandersetzen, wird von den Arbeitgebern nur freiwillig zugestanden. Die Arbeitgeber bleiben bei ihrer Vorstellung, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ausreichend ist, obwohl dieser keine Entscheidungsrechte hat. Die ver.di-Tarifkommission will, dass in allen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, sowie unabhängig in Betrieben, die mehr als 20 Beschäftigte haben, eine solche Kommission eingerichtet wird.

Auch in den für uns wichtigen Themen wie Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz, Erstattung von Schäden an Privatsachen der Arbeitnehmer, wenn sie Opfer einer Gewaltanwendung im Betrieb werden oder die Freistellung für die Teilnahme an zertifizierten gesundheitsfördernden Angeboten blieben die Arbeitgeber bei ihrer ablehnenden Haltung.

Es bleibt dabei: Die Arbeitgeber wollen in weiten Teilen bei unkonkreten und unverbindlichen Regelungen bleiben, wenn es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz geht.

Wir brauchen einen langen Atem, aber die Gesundheit der Beschäftigten im Einzelhandel ist es wert.

Für den 10. März 2017 wurde ein weiterer Termin zur Sondierung vereinbart, für den 16. März 2017 ein nächster Verhandlungstermin.


Unsere Ziele für mehr gute und gesunde Arbeit im Handel sind:

  • Gestaltung von Arbeitsplätzen und Umgebungsbedingungen
    Das bedeutet z.B. eine Festlegung von Kriterien zur Gestaltung von Sitz- und Steharbeitsplätzen, ergonomischen Kassenarbeitsplätze und Verkaufstheken oder eine Festlegung von Lärmobergrenzen für Verkaufs- und Kassenbereiche.

  • Gestaltung des Arbeitsschutzmanagements und der Gefährdungsbeurteilung
    Das bedeutet u.a. die Verpflichtung für jedes Unternehmen ein Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement (mit bestimmten Qualitätskriterien) einzuführen und dies konsequent gemeinsam mit Gesundheitsbeauftragten und geschulten Beschäftigten (Multiplikatoren) umzusetzen.

  • Gesundheitsförderliche Arbeitsorganisation
    Das bedeutet u.a. eine verpflichtende Arbeitsplatzbeschreibung mit Bewertung von Belastungen, sowie Einarbeitungs- und Qualifizierungserfordernisse und die Anpassung der Arbeitsanforderungen an das Lebensalter und Mindestbesetzungen.

  • Qualifizierung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ab der Ausbildung für alle Beschäftigten und Führungskräfte

  • Finanzielle Förderung von gesundheitsförderlichen Angeboten

Beschäftigte, die im Einzelhandel hervorragende Arbeit leisten haben gute und gesunde Arbeit von der Ausbildung bis zu Rente verdient.