Alle Beschäftigten des hessischen Wach- und Sicherheitsgewerbes sowie die Beschäftigten der Luftsicherheit haben wieder Anspruch darauf, nach den entsprechenden Tarifverträgen bezahlt zu werden. Rechtskräftig wurden die Allgemeinverbindlicherklärungen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Entschieden wurde es von den jeweiligen Tarifausschüssen der zuständigen Sozialministerien. So wurde der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen rückwirkend zum Jahresanfang für allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind jetzt auch diejenigen Firmen gesetzlich an den Tarifvertrag gebunden, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW sind, mit dem ver.di diesen Vertrag verhandelt hatte. Der Tarifvertrag für die Sicherheits- und Servicekräfte an den Flughäfen gilt bundesweit, ebenso seine Allgemeinverbindlichkeit. Die Lohnerhöhungen betragen hier für die verschiedenen Entgeltgruppen bis zu 14,5 Prozent.
Die Regelungen geben in Hessen insgesamt 35.000 Beschäftigten aus den beiden Branchen Rechtssicherheit, was ihre Bezahlung betrifft. Der zuständige Gewerkschaftssekretär Guido Jurock: „Das ist ein großer Erfolg für diejenigen Beschäftigten in der hessischen Sicherheitsbranche, in deren Unternehmen keine Tarifverträge gelten. Sie können ihre Ansprüche geltend machen. Das sind mindestens 13,90 Euro Stundenlohn, in vielen Fällen auch deutlich mehr. Auf diese Weise wird dem unlauteren Wettbewerb durch Dumpinglöhne ein Riegel vorgeschoben. Ein ebenso großer Erfolg ist es für die hessischen Beschäftigten der Luftsicherheit, die davon profitieren, dass ihr bundesweit gültiger Tarifvertrag jetzt auch eine bundesweite Allgemeinverbindlichkeit hat.“
ver.di rät allen betroffenen Sicherheitsleuten, auszurechnen, wieviel Geld sie zu bekommen haben und dies beim Arbeitgeber schriftlich einzufordern. ver.di-Mitglieder erhalten Beratung und Rechtsschutz.
Details zum Abschluss nach Schlichtung in der Luftsicherheit:
Tarifrunde Luftsicherheit: ver.di-Tarifkommission stimmt Schlichtungsempfehlung zu | ver.di (verdi.de)